Freiheitliche Partei Deutschlands

Programm

Programm der Partei

Präambel

1. Abschnitt – Das Volk-eine Gemeinschaft freier Persönlichkeiten
2. Abschnitt – Deutschland und Europa
3. Abschnitt – Der Staat
4. Abschnitt – Die Technik
5. Abschnitt – Die Wirtschaft
6. Abschnitt – Der Verkehr und die Kommunikation
7. Abschnitt – Die Lebensweise
8. Abschnitt – Die Kultur
9. Abschnitt – Die Umwelt
10. Abschnitt – Die Weltgemeinschaft der Völker und Staaten

Präambel

Die Menschheit steht vor der größten Zeitenwende seit ihrem Eintritt in die Zivilisation. Hierin liegt der Grund für die tiefen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erschütterungen. Auch die Krise in Deutschland ist Ausdruck dafür, dass die Kräfte in unserem Volk, die auf einen umfassenden und langandauernden Reformprozess hinwirken, noch wenig entwickelt sind. Wir, als Freiheitliche Partei Deutschlands, wollen in dieser Situation dazu beitragen, dass die deutschen Reformkräfte erstarken und schließlich das weitere Geschick unseres Volkes bestimmen. Das deutsche Volk hat das natürliche Recht, sich die Bedingungen seiner Weiterexistenz zu sichern. Wir sind davon überzeugt, dass das deutsche Volk die Klugheit besitzt, den Ausweg zu finden und die Kraft, ihn zu beschreiten. Im Kampf um unsere Zukunft sind die anderen Völker unsere besten Verbündeten. Schauen wir nach vorn in die Zukunft, gehen wir Schritt für Schritt in die Zukunft.

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1. Abschnitt

Das Volk – eine Gemeinschaft freier Persönlichkeiten

1.1. Wir Freiheitlichen treten für das Recht des Einzelnen auf freie Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Anlagen ein. Die Freiheit des Einzelnen gründet sich in der Selbstverantwortung, in der Verantwortung für die Gemeinschaft und in der Verantwortung für die Umwelt. In der bestmöglichen Entwicklung und Anwendung der schöpferischen Kräfte für das harmonische Zusammenwirken von Mensch und Natur, mit dem Zweck einer rationelleren Reproduktion der Natur, sehen wir den Sinn menschlichen Lebens in der vor uns liegenden Gesellschaftsepoche. Das ist für uns der wichtigste Maßstab für gesellschaftlichen Fortschritt. Jenseits dieses Maßstabes endet die Freiheit des Menschen.

1.2. Der Klassenkampf ist heute eine geschichtlich überholte Erscheinung im Volksleben. Er bewirkt die Lähmung und Zerstörung der produktiven Kräfte des Volkes und untergräbt die Solidarität der Völker. Daher lehnen wir den Klassenkampf, in welcher Form und von welcher Seite er auch immer geführt wird, entschieden ab. Die Wahrung und Stärkung des inneren Zusammenhalts ist Voraussetzung für die Weiterexistenz unseres Volkes.

1.3. Die Gemeinschaft freier Persönlichkeiten kann nur von Dauer sein, wenn jeder, unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Stand, lebenswichtige Gemeinschaftsaufgaben erfüllt, wenn je-der seinen Verpflichtungen gegenüber dem Volk, der Heimat und dem Staat gewissenhaft nachgeht.

1.4. Wer seine Rechte nutzt, aber seine Pflichten nicht erfüllt, der stellt sich außerhalb der freiheitlichen Ordnung.

1.5. Zwangsbeglückung und totale Umformung des Menschen nach vorbestimmten Normen lehnen wir ab. Wir bejahen ein Volksleben mit einem Nebeneinander verschiedener Anschauungen und Lebensgestaltungen. Vielfalt bereichert das Leben, Gleichmacherei lässt es verarmen. Die Anerkennung der Verschiedenartigkeit rechtfertigt jedoch keine unterschiedliche Bewertung der Würde des Einzelnen oder von Teilen des Volkes.

1.6. Wir erachten Mann und Frau als gleichwertig, gleichrangig, gleichberechtigt und dementsprechend gleich in ihrer Verantwortlichkeit. Daher streben wir ein partnerschaftliches Zusammenwirken der beiden Geschlechter in allen Lebensbereichen an. Auf die unter-schiedlichen Wesenszüge beider Geschlechter ist Rücksicht zu nehmen. Jede Art von Benachteiligung eines Teiles muss ver-hindert werden.

1.7. Unser Ziel ist es, noch bestehende Nachteile für die Frau in Politik und Gesellschaft abzubauen und gleiche Möglichkeiten hinsichtlich der Ausbildung, des Berufseintritts und der Aufstiegs-chancen zu schaffen. Vergleichbare Leistung bedeutet auch gleiche Bewertung und gleiche materielle Anerkennung.

1.8. Wir befürworten ein engeres Zusammenleben der verschiedenen Altersgruppen, damit sich die Erfahrungen und Werte der älteren Generation besser auf die jüngere Generation übertragen. Damit wird außerdem die sittliche Erziehung der jüngeren Generation gefördert. Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben hört das produktive Leben nicht auf. Es nimmt nur andere Formen an. Wir treten für eine möglichst umfassende gesellschaftliche Integration der Behinderten und Kranken ein.

1.9. Die grundlegende Gemeinschaftsform im Volk ist die Familie. Daher fordern wir eine Familienpolitik, die auf Schutz und Förderung der Familie, auch der nicht vollständigen, ausgerichtet ist und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen der Familie sichert und erweitert.

1.10. Wir Freiheitlichen bejahen die Ehe und die Familie und geben ihnen den Vorzug vor allen anderen Formen des Zusammenlebens.

1.11. Es ist das Recht der Eltern, die Zahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen und dabei die eigene soziale Situation und die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernisse gebührend zu berück-sichtigen.

1.12 Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung. Sie haben Anspruch auf Liebe, Geborgenheit und Willkommensein. Gesellschaftliche Einrichtungen wie Kinder-gärten und Kinderhorte haben familienunterstützende Zielstellungen zu verfolgen. Wir lehnen Be-strebungen ab, die die Rolle und Autorität der Eltern und der Familie untergraben. Im Falle eltern-loser Kinder ist die Adoption anzustreben, anstelle der Unterbringung in einem Kinderheim. Die Bereitschaft zur Adoption ist staatlich zu fördern.

1.13. Das Volk ist eine geschichtlich gewordene Gemeinschaft mit gemeinsamer Abstammung, gemeinsamer Sprache, gemeinsamer Kultur und gemeinsamem Lebensraum. Die Zugehörigkeit zum Volk ist im Regelfall durch die Geburt vorausbestimmt und prägt das gesamte Dasein eines Menschen. Wir treten dafür ein, dass allen Deutschen ohne jegliche Diskriminierung verbürgt ist, sich zu ihrem deutschen Volkstum zu bekennen. Die Achtung vor dem eigenen Volk ist eine verlässliche Gewähr für die Achtung anderer Völker. Wir lehnen jegliche Form der Missachtung anderer Völker ab.

1.14. In unserer Zeit des technischen, politischen und geistigen Umbruchs ist die Besinnung auf die ganze Geschichte, auf die Werte und Leistungen des eigenen Volkes, auf die hellen und die dunklen Abschnitte unserer Geschichte, eine Voraussetzung für die Entwicklung der Eigenschaften und Fähigkeiten, die notwendigen Reformen in Gang zu bringen. Wir bedauern alles Unrecht, das von Deutschen in der Geschichte begangen wurde. Heimatliebe, Vaterlandstreue und Stolz auf die Leis-tungen unseres Volkes sind grundlegende Werte, die uns in schweren Zeiten Halt und Mut geben.

1.15. Gastarbeiter sind keine Bedingung für das Gedeihen der Volkswirtschaft und für den Wohlstand des Volkes. Daher treten wir für die schrittweise Verringerung der Zahl der Gastarbeiter in Deutschland ein. Das deutsche Volk muss in jeder Hinsicht die Fähigkeit besitzen, sich selbst zu erhalten. Wir lehnen es entschieden ab, Angehörige anderer Völker, in welcher Form auch immer, zur Existenzsicherung unseres Volkes heranzuziehen, weil wir darin eine Missachtung anderer Völker sehen und eine Behinderung ihrer Entwicklung.

1.16. Gastarbeiter haben ein Recht auf vergleichbare soziale und humanitäre Behandlung, können jedoch nicht die politischen Rechte von Staatsbürgern beanspruchen. Die Rückkehr in das jeweilige Heimatland muss vorgesehen und erleichtert werden. Die Ausbeutung von Gastarbeitern und ihre zweitklassige Behandlung ist zu verbieten. Deutschland ist kein Einwanderungsland.

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2. Abschnitt

Deutschland und Europa

2.1. Die Geschichte des deutschen Volkes ist eng verknüpft mit der Geschichte aller europäischen Völker und damit mit der Geschichte Europas in seiner Ganzheit, wobei der zentralen Lage Deutschlands und der zahlenmäßigen Stärke des deutschen Volkes eine besondere Bedeutung zukommt.

2.2. Die Zukunft Europas liegt im gleichberechtigten Miteinander aller seiner Staaten und Völker. Ein geeintes und starkes, ein freies und demokratisches Europa ist das Ziel, zu dem es keine vernünftige Alternative gibt. Deshalb unterstützen wir den gesamteuropäischen politischen, wirtschaft-lichen und sicherheitspolitischen Zusammenschluss. Die Übertragung der gegenwärtigen westeuropäischen Bündnisse auf die osteuropäischen Länder oder darüber hinaus wird von uns abgelehnt.

2.3. Die Konfrontationen zwischen den Staaten und Völkern Europas waren weder in der Vergangenheit, noch sind sie es in der Gegenwart, auf die nationalen Besonderheiten zurückzuführen, sondern auf das imperialistische Machtstreben herrschender politischer Kasten. Keines der europäischen Völker ist seinem Wesen nach aggressiv und machtlüstern. Mit der Verfemung der Nationalidee im allgemeinen und der deutschen im besonderen wird von machthabenden Kräften in der Gegenwart nicht nur die tatsächliche Ursache für Konflikte und Kriege verschleiert, ändern auch das Verhältnis zwischen den Völkern erneut schwer belastet. Die Zahl der Nationalstaaten hat sich im zwanzigsten Jahrhundert vergrößert. Darin äußert sich die Größe Kraft der Nationalidee in der Gegenwart.

2.4. Die Geschichte des Kommunismus in Europa beweist, dass der Kommunismus eine utopische Idee ist, deren soziale Ursache in der Klassenspaltung in der Zivilisation, namentlich im Kapitalismus, liegt. Die Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Kommunismus vollzog sich mit größter Kraftanstrengung vor allem in Europa. Sie war für die Völker höchst opferreich. Mit dem Zusammenbruch des Kommunismus in Europa wurde der Beweis erbracht, dass er keine wirkliche Gesellschaftsform ist. Wir lehnen jedwede Verleugnung dieser geschichtlichen Erfahrung ab. Die Überwindung der politischen und geistigen Folgen dieser Auseinandersetzung werden noch lange Zeit in Anspruch nehmen und laufen parallel zu den gesellschaftlichen Reformbestrebungen überhaupt.

2.5. Wir treten für die Einberufung einer europäischen Friedenskonferenz ein, unter gleichberechtigter Teilnahme aller am Zweiten Weltkrieg beteiligten Völker und Staaten. Ziel dieser Konferenz sollte es sein, unter strikter Anwendung des Völkerrechts und bei Wahrung der Interessen aller betroffenen Seiten, die im Potsdamer Abkommen, unter Vorbehalt ihrer Vorläufigkeit, niedergeschriebenen Vereinbarungen zwischen den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich durch einen Friedensvertrag abzulösen. Schon im Vorfeld dieser Konferenz sollte, im Rahmen des gesamteuropäischen Einigungsprozesses, durch bilaterale Abkommen die Rückkehr der aus den ostdeutschen Reichsgebieten Vertriebenen, ihrer Nachkommen bzw. die Ansiedlung von Deutschen, die es wünschen, ermöglicht werden. Auf dieser Konferenz sollten alle bisher unter Verschluss gehaltenen Dokumente und bisher der Öffentlichkeit nicht bekannten Tatsachen, im Interesse der geschichtlichen Wahrheit, offengelegt werden. Erst die von allen Seiten anerkannte geschichtliche Wahrheit ermöglicht eine dauerhafte Verständigung und Versöhnung zwischen den Völkern und ist daher Voraussetzung für die neue Ära eines freiheitlich-demokratischen Europa.

2.6. Deutschland wird in dem Maße Vertrauen in Europa genießen, wie es sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Völker und Staaten einmischt und dazu beiträgt, jeden äußeren politischen, wirtschaftlichen, militärischen und propagandistischen Druck auf diese abzuwenden. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang einer im gegenseitigen Interesse liegenden Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Europa einerseits und den USA andererseits zu. Der anzustrebende Wandel muss lauten: Partnerschaft statt Hegemonie.

2.7. Die Sicherheit an den Grenzen ist Bestandteil der europäischen Sicherheit und trägt zum vertrauensvollen und friedlichen Nebeneinander bei. Wir fordern eine kritische Prüfung der gegenwärtigen Regelungen im EU-Raum und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit.

2.8. Die jetzt vorhandenen politischen, wirtschaftlichen, finanz- und sicherheitspolitischen Bündnisse und überstaatlichen Institutionen der westeuropäischen Staaten werden von uns als Versuch gewertet, den Zusammenschluss Europas unter überholten ideologischen Vorzeichen zu vollziehen. Mit Sorge stellen wir einerseits eine Tendenz der politisch gewollten Beschleunigung fest und andererseits die Tendenz zunehmender Komplikationen und Ablehnung unter der Bevölkerung der beteiligten Länder. Wir sind für eine kritische Analyse und für eine ehrliche Bilanz der Ergebnisse des bisherigen europäischen Einigungsprozesses und für eine grundlegende konzeptionelle Neubestimmung. Eine künstliche Beschleunigung des europäischen Einigungsprozesses ist schädlich für die Völker und für Europa insgesamt. Es entspricht seiner geschichtlichen Rolle, wenn Deutschland Motor der europäischen Einigung ist. Doch dieser Verantwortung kann es nur gerecht werden, wenn in Deutschland selbst die Reformkräfte die Politik bestimmen.

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3. Abschnitt

Der Staat

3.1. Auch in einer freiheitlichen Ordnung ist der Staat eine unabdingbare Voraussetzung des Zusammenlebens eines Volkes. Freiheit liegt nicht jenseits von Recht und Ordnung. Der Staat ist die höchste Institution des Volkswillens zur Durchsetzung des Volkswillens, deshalb lehnen wir die liberalistische Forderung nach Abbau des Staates ab. Die Weiterentwicklung des Staates muss also dem Wesen nach eine Vertiefung seines demokratischen Charakters sein. Wir treten ein für die Wandlung des Parteienstaates zum Volksstaat, bei dem nicht die Repression, sondern die Teilnahme aller am Staatsleben an erster Stelle steht, ein.

3.2. Wir bekennen uns zur freiheitlichen Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit, zur Vielfalt demokratischer Äußerungsformen und zum föderalen Staatsaufbau.

3.3. Nur wer Staatsbürger ist, hat das Recht und die Pflicht am Wirken des Staates teilzunehmen. Jeder Deutsche ist von Geburt aus deutscher Staatsbürger. In begrenzter Zahl können Angehörige anderer Nationen staatsbürgerliche Rechte erhalten. Eine doppelte Staatsbürgerschaft, ob für Deutsche oder für Ausländer, lehnen wir ab.

3.4. Frieden, Freiheit, Sicherheit, Naturerhaltung, Gesundheit und Lebensglück sind als staatliche Grundaufgaben heute nur dann zu erfüllen, wenn die gesamte staatliche Tätigkeit auf die Verwirklichung des gesellschaftlichen Reformprozesses ausgerichtet ist.

3.5. Im Bereich der inneren Sicherheit besteht die wesentliche Aufgabe des Staates im Schutz des Einzelnen vor Unrecht und Gewalt und in der Gewährleistung der Rechtsordnung. Die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung ist entschieden zu verbessern. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen dürfen jedoch nicht den Bürger demütigen und zu einem freiheitsfeindlichen Überwachungssystem entarten. Eine weitere zentrale Aufgabe des Staates ist die Gewährleistung geordneter Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln und die soziale Sicherheit der Bürger im Sin-ne einer Grundversorgung.

3.6. Wir bejahen die von der Gemeinschaft getragene Sicherung der Bürger vor den sozialen Risiken bei Unfällen und Krankheiten, bei Behinderung, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie im Alter. Darin sehen wir den Sinn des Generationenvertrages. Gleichzeitig wollen wir aber die Spielräume für Eigenverantwortung und Eigenvorsorge erweitern.

3.7. Der Ausgleich der Interessen des Einzelnen mit jenen der Gemeinschaft erfordert ein sorgfältiges Abwägen von staatlichen Eingriffen und Nichteinmischung. Unverzichtbares Wesensmerkmal der freiheitlichen Ordnung bleibt die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und der Richter vom Staat und von Interessengruppen.

3.8. Die Zahl der Bundesländer ist zu verringern. Der gesamte Staatsapparat ist auf seine Zweckmäßigkeit, Funktionssicherheit und Rationalität zu überprüfen. So treten wir für eine Abschaffung der Regierungspräsidien ein bei gleichzeitiger Erhöhung der Rechte der Kreise und Kommunen. Die Unterhaltungskosten für den Staatsapparat sind zu kürzen. Der Missbrauch staatlicher Ämter ist vom Staatsanwalt strafrechtlich zu verfolgen. Eine Privatisierung von grundsätzlichen staatlichen Aufgaben lehnen wir ab. Der Staat bildet Vermögen und veräußert Vermögen. Die Privatisierung von staatlichem Vermögen darf nicht als Begünstigung bestimmter Personen und Gruppen erfolgen.

3.9. Der Parlamentarismus hat sich zur Parteienherrschaft entwickelt. Regierungsparteien bzw. Regierungskoalitionen haben vom Staat Besitz ergriffen, benützen ihn in eigensüchtiger Weise und haben sich weitgehend der Kontrolle entzogen. Parteienherrschaft, in welcher Form und mit welcher Begründung sie auch auftritt, widerspricht dem Geist der freiheitlichen Ordnung. Die derzeitige Einmischung von Banken und Industrie in die Tätigkeit des Staates ist zu unterbinden.

3.10. Die Größe der Parlamente ist zu verringern. Es ist die öffentliche Rechenschaftspflicht der Parlamentarier einzuführen. Die Unsitte der selbstbestimmten Diätenerhöhung ist abzuschaffen. Die Kompetenz der Parlamente, der Länderkammer, der Regierung und des Staatsoberhauptes ist im Sinne einer stärkeren Gewaltenteilung neu zu bestimmen.

3.11. Volksbefragung und Volksentscheid sind auf allen staatlichen Ebenen als demokratische Willensentscheidungen aufzuwerten und als ständige politische Instrumentarien einzuführen. Wir betonen das Prinzip der Gleichberechtigung der Verbände und Interessenvertretungen in der freiheitlich-demokratischen Ordnung. Aufgabe des Staates ist es, eine beherrschende Stellung von Verbänden in der Gesellschaft zu vermeiden.

3.12. Wir verteidigen das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte und fordern zugleich eine gesamteuropäische Asylregelung. Der Missbrauch des Asylrechts ist auszuschließen. Asylanten unterliegen der deutschen Rechtsprechung. Begehen Asylanten Rechtsbrüche, die Haftstrafen zur Folge haben, so verlieren sie das Asylrecht.

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4. Abschnitt

Die Technik

4.1. Wir Freiheitlichen sehen in der Fähigkeit des Menschen, Technik zu entwickeln und anzuwenden, die wichtigste Grundlage menschlichen Daseins. Hierin liegt aber auch der Ursprung aller großen Menschheitsprobleme und die Möglichkeit, sie zu lösen. Mittels des technischen Fortschritts rationalisiert der Mensch einerseits seine Tätigkeit und kann er andererseits sich Gegenständen zuwenden, die sonst für ihn unzugänglich wären.

4.2. Der Kern unseres Technikoptimismus für die Zukunft ist die neue Zielbestimmung der Technik. War die Technik bisher ein Mittel der Herrschaft über Mensch und Natur in den Händen weniger, so wird sie nun ein Mittel für die freie Entwicklung aller und des Fortbestands der natürlichen Vielfalt. Neben der ökonomischen Bewertung der Technik gewinnen die kulturelle und die ökologische Bewertung eine zunehmende Bedeutung.

4.3. Die Durchsetzung der neuen Zielbestimmung der Technik ist ohne Technikfolgenbestimmung unmöglich. Mit jedem technischen Fortschritt schafft der Mensch neue Systeme von Wechselwirkungen, die in immer tiefere Schichten der physikalischen und biologischen Bereiche eindringen und in jeder Hinsicht weitreichende Folgen haben.

4.4. Es gilt aus der Vielzahl des technisch Machbaren das herauszufinden und zu fördern, was der neuen Zielbestimmung am nähesten liegt. Das ist der Schwerpunkt staatlicher Technikpolitik. Wir fordern, dass der Staat seiner Verantwortung in dieser Hinsicht voll nachkommt, da bei Fortsetzung der liberalistischen Wirtschaftspolitik mit der Profitmaximierung als oberster Maxime katastrophale Folgen unausweichlich sind.

4.5. Der Mensch muss lernen, wie jedes andere natürliche Wesen, mit der Sonnenenergie auszukommen und den Stoffverbrauch zu stabilisieren und zu minimieren. Solche Vorgaben erfordern ein technisches Schöpfertum in völlig neuen Dimensionen. Die Anwendung der Atomenergie ist keine Lösung zur Regelung des Energiebedarfs des Menschen. Der schrittweise Ausstieg aus der Atom-energie darf jedoch nicht zu einem zunehmenden Energieimport führen.

4.6. Die Vorteile, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben, müssen in allen Gesellschaftsbereichen genutzt werden. Eine steuernde Einflussnahme durch den Staat ist unerlässlich, um negativ wirkende Störungen in sozialer, psychischer, hygienischer und intellektueller Hinsicht zu ver-meiden. Wir lehnen eine Teilung in technische Elite und technische Analphabeten ab.

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5. Abschnitt

Die Wirtschaft

5.1. Das Privateigentum ist die vorherrschende Eigentumsform in der freien Gesellschaft. Daneben existieren das staatliche und das genossenschaftliche Eigentum. Wir anerkennen diese Eigentums-formen im materiellen und im nichtmateriellen sowie im produktiven und im nichtproduktiven Be-reich. Das allgemeinste Eigentum ist das Eigentum an Kapital. Jeder Mensch hat das Recht, über seinen Körper als sein Eigentum zu verfügen. Eigentum kann in reiner Form und in Mischformen auftreten. Bestimmte natürliche Güter wie Luft, Licht, Wind, Weltmeere, Weltraum und Himmels-körper bleiben hiervon unberührt. Eine allgemeine Verfügung über diese Güter kann nur durch die Weltgemeinschaft der Staaten insgesamt erfolgen. Privateigentum ist vererbbar.

5.2. Die Handhabung des Eigentums in der Wirtschaft ist insofern von besonderer Bedeutung, als wirtschaftliche Tätigkeit generell über die Ware-Geld-Beziehungen, über den Markt, abgewickelt wird und damit die entscheidenden materiellen Bedingungen individueller und gesellschaftlicher Existenz geschaffen werden. Daraus ergeben sich die bestimmenden Handlungsantriebe und Handlungsorientierungen.

5.3. Staatliches Eigentum ist auch als Instrument freiheitlicher Wirtschaftspolitik zulässig. Wirt-schaftsaufgaben, die von staatlichen Einrichtungen wahrgenommen werden, können in private oder genossenschaftliche Hand übergeben werden, wie auch umgekehrt. Eigentumswandel über die nationalen Grenzen ist zulässig. Bei allen Eigentumswandlungen ist durch den Staat zu sichern, dass die freiheitliche Ordnung gefördert und die nationale Souveränität nicht beeinträchtigt wird.

5.4. Besondere Wertschätzung kommt dem genossenschaftlichen Eigentum, einschließlich des Aktienbesitzes, zu. Aufgrund des demokratischen Charakters des genossenschaftlichen Eigentums treten wir Freiheitlichen für eine besondere Stärkung dieser Eigentumsform ein, weil hierbei große Wirtschaftspotentiale entstehen und die Verantwortlichkeit des Einzelnen über die Mitbestimmung durch seinen Eigentumsanteil gewährleistet ist. Darin liegt sein Vorzug gegenüber dem kapitalistischen Privateigentum und dem Staatseigentum, bei denen diese Mitbestimmung nicht eigentumsmässig begründet ist. Eine allgemeine Mitbestimmung im Sinne von Eingriff durch den Arbeitnehmer in wirtschaftlich-technische Entscheidungen lehnen wir ab.

5.5. Mitgestaltung des Arbeitsablaufs bezweckt den Spannungsausgleich zwischen dem Streben nach persönlicher Freiheit und den sachlichen Erfordernissen technisch-organisatorischer Strukturen und ist Bestandteil der Arbeitsleistung. Durch die Mitgestaltung werden Arbeitsprozesse optimiert.

5.6. Die Bildung von Eigentum soll grundsätzlich auf der Leistung des Eigentumsbildners beruhen. Ausbeutung als Missachtung von Leistung lehnen wir ab. Eigentumsrechte dürfen nicht ohne Rücksicht auf die Gesellschaft und ohne ausreichende fachliche Kompetenz ausgeübt werden. Die Nutzung von Eigentum schließt immer die Einhaltung sozialer und ökologischer Verpflichtungen ein.

5.7. Die Wirtschaftspolitik des Staates hat grundsätzlich das Funktionieren einer über den Markt sich regulierenden Volkswirtschaft zu gewährleisten. Bei der Auslösung von Steuerungsimpulsen haben marktwirtschaftliche Instrumente den Vorrang vor dirigistischen Eingriffen. Wir schlagen die Bildung eines Obersten Wirtschafts- und Finanzrates vor, der sich aus kompetenten Vertretern aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten zusammensetzt und für die Regierung wirtschafts- und finanz-politische Empfehlungen erarbeitet. Überhaupt müssen geeignete Instrumentarien entwickelt wer-den, um der mangelnden Fachkompetenz von Politikern entgegenzuwirken. Die derzeitige Wirt-schafts- und Finanzlobby ist abzuschaffen. Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerverbände, die Wirtschaftsverbände und die Banken haben sich auf ihre spezifischen Aufgaben zu konzentrieren und ihren Beitrag zum Reformprozess zu leisten. Mit Nachdruck fordern wir, dass die Tätigkeit der Banken diesen prinzipiell zu fördern hat.

5.8. Eine wichtige Aufgabe freiheitlicher Marktordnungspolitik ist die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs. Es ist ein harmonisches Gleichgewicht zwischen allen Marktkräften und vor allem zwischen Kapital und Arbeit zu bewirken. Jedermann soll durch seinen Leistungsbeitrag zum Teilhaber am gemeinsam geschaffenen Wohlstand werden. Vorteile, die sich aus Spekulation und Prellerei ergeben, sind unzulässig.

5.9. Die Landwirtschaft hat die Aufgabe, gesunde und hochwertige Nahrungsmittel auf möglichst umweltverträgliche Weise zu erzeugen und die Versorgung der Bevölkerung weitgehend sicherzu-stellen. Das gebietet die soziale, wirtschaftliche und ökologische Vernunft.

5.10. Land- und Forstwirtschaft sind bedeutende Wirtschaftsfaktoren mit zunehmender Funktion für den Naturschutz. Diese Aufgabenverbindung muss stärker als wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausgewiesen werden und wirkt der Entvölkerung des ländlichen Raumes entgegen. Weinbau, Fischerei und Jagd sind in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Agrar- und Ernährungswirtschaft ist zu sichern. Darin liegt vor allem die Gewähr, dass die bisherige Subventionswirtschaft überwunden wird. Nicht zuletzt im Interesse der Erhaltung der Volksgesundheit sind die Einfuhrkriterien für ausländische Nahrungsmittel zu verschärfen.

5.11. Wir treten für die Förderung alternativer landwirtschaftlicher Produktionsformen ein. Wir befürworten die Bevorzugung regional angepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten sowie die Schaffung von kleinräumig gegliederten Kulturlandschaften. Für die wirtschaftliche Anwendung der Gentechnik besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit.

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6. Abschnitt

Der Verkehr und die Kommunikation

6.1. Die Freiheit des Menschen beruht stets auf seiner körperlichen und geistigen Disponibilität. Einschränkungen dieser führen immer zu Verlust an Lebensqualität und schließlich zu individuellen und gesellschaftlichen Konflikten. Dabei sind die Weiterentwicklungen der Verkehrs- und Kommunikationssatelliten in Übereinstimmung mit den allgemeinen Reformzielen vorzunehmen.

6.2. Im Verkehrswesen ist der Systemcharakter der verschiedenen Verkehrsformen zu verbessern, ihre Umweltverträglichkeit und ihre Sicherheit sind zu erhöhen. Der Straßenverkehr ist zu entlasten. Besonders für den Güter- und Personenfernverkehr sind neue Lösungen zu entwickeln. Die Übergänge und Umschläge von einer Verkehrsform in die andere, zu Lande, zu Wasser und zur Luft, sind flexibler und rationeller zu gestalten. Die Belastung der Landschaft durch das Verkehrs- und Transportwesen ist zu vermindern.

6.3. Die Senkung des Energieaufwandes und der Emissionen, vor allem Schall und Abgase, sind Schwerpunkte der Verkehrspolitik. Ausländische Verkehrsteilnehmer in Deutschland unterliegen deutschen technischen und steuerlichen Regelungen. Können diese nicht eingehalten werden, sind sie vom deutschen Hoheitsraum fernzuhalten. Auch hier gilt der Grundsatz: marktwirtschaftliche Instrumentarien sind dirigistischen vorzuziehen. Das Augenmerk liegt nicht auf der Bestrafung negativer Wirkungen, sondern auf der Belohnung positiver. Dabei sind die Handhabungen flexibel zu gestalten.

6.4. Die bedeutenden Aufwandsminimierungen im kommunikativen Bereich sind fortzuführen. Hier besteht am ehesten die Möglichkeit, sich auf die Solarenergie zu beschränken.

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7. Abschnitt

Die Lebensweise

7.1. Die Lebensweise der Deutschen wird gegenwärtig sehr stark durch ideologische Ziele der herrschenden politischen Kräfte geprägt, mit dem Ergebnis einer wachsenden Sinnentleerung des Lebens. Menschliches Leben wird zum Selbstzweck, hat seinen Zweck nicht mehr außerhalb des Menschen. Aber Lebenssinn liegt immer außerhalb des eigenen Daseins. Unter dieser Sinnentleerten hat vor allem die Jugend zu leiden.

7.2. Durch moderne Technik wird diese Sinnkrise enorm verstärkt. Es besteht die große Gefahr einer dauerhaften Schädigung des Menschen, der dann mit immer aufwendigeren, aber letztendlich ergebnislosen psychosozialen Maßnahmen entgegengewirkt wird. Wir Freiheitlichen fordern, dass der Staat endlich seiner Verantwortung für das Volk gerecht wird und gegen die seelische Zerstörung des Einzelnen und des ganzen Volkes wirksame Maßnahmen einleitet. Es besteht die reale Ge-fahr für das Auftreten von Massenpsychosen und Massenexzessen, Massenerkrankungen und Massenkriminalität als Symptome einer unheilbaren Degeneration und Selbstzerstörung des Volkes.

7.3. Traditionelle Unterschiede in der Lebensweise sind nach Möglichkeit zu erhalten. Technischer Fortschritt führt zum Verschwinden traditioneller Besonderheiten. Er bietet aber auch Möglichkeiten, Traditionen neu zu beleben bzw. neue zu schaffen.

7.4. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit sind grundlegende und daher verfassungsmäßig abzusichernde Voraussetzungen für eine freiheitliche Lebensweise. Unter Bedingungen ständiger persönlicher Not, Angst und Verunsicherung ist freie Individualität undenkbar. Deshalb fordern wir die Sicherung eines persönlichen Grundstandards.

7.5. Wir Freiheitlichen bewerten den Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch weitere Technisierung (Roboter, Computer, Informationsverbundsysteme) grundsätzlich positiv, weil damit Zwänge als auch Möglichkeiten für neue Arbeitsfelder entstehen. Daraus ergibt sich ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit. Massenarbeitslosigkeit ist aber ein Zeichen dafür, dass die Erfordernisse des Strukturwandels gesellschaftlich nicht beherrscht werden. Der Staat darf sich nicht auf die Verwaltung und Finanzierung von Arbeitslosigkeit beschränken, und er darf nicht Ersatzlösungen entwickeln.

7.6. Das Leistungsprinzip ist eine treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Wir sehen im persönlichen Leistungswillen eines Menschen den Anspruch auf ein aktives und erfülltes Leben. Der Mensch bekundet Leistungswillen in allen Lebensbereichen, körperlich, geistig-kulturell, sozial, technisch und wirtschaftlich. Leistung geht also über eine bloße Daseinsvorsorge hinaus und wird zu einer Ausdrucksform schöpferischer Entfaltung in Freiheit. Die Einengung auf einen rein materiellen Leistungsbegriff lehnen wir ab.

7.7. Leistungsfreude soll nicht durch unnötigen Leistungsdruck erstickt werden. Lebensweisen und Lebensauffassungen, in denen der Leistungsgedanke nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfen nicht diskriminiert werden.

7.8. Der Leistungswille wird vielfach begleitet von der Bereitschaft, Risiken einzugehen, Opfer in Kauf zu nehmen und in Neuland vorzustoßen. Diese Wagnisbereitschaft liegt, im großen wie im kleinen, im Interesse der Entwicklung der Gesellschaft und soll daher ermutigt werden. Leistung ist stets materiell und ideell zu belohnen.

7.9. Wir bejahen den Wettbewerb, insofern er neue Leistungsmaßstäbe setzt, Leistungswillen fordert und sittenwidriges Verhalten sowie den Missbrauch von Macht ausschließt. Doch auch aus der Solidarität entstehen Leistungsantriebe. Die Verantwortung für das Ganze muss sich schließlich immer in persönlicher Leistung ausdrücken.

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8. Abschnitt

Die Kultur

8.1. Kultur ist die besondere Gestaltungen der materiellen und geistigen Prozesse eines Volkes, sie ermöglicht damit die Identifikation des Einzelnen mit der Gemeinschaft, in der er lebt. Ein Mensch kann jeweils nur einer Volkskultur angehören. Die Beständigkeit in einer Kultur ist die Regel. Das Wechseln von einer Kultur in die andere ist die Ausnahme beim Einzelnen. Der Integration von Ausländern in das deutsche Volksleben sind Grenzen gesetzt. Die Verwirklichung der multikulturellen Gesellschaft würde den Untergang des deutschen Volkes bedeuten. Deshalb lehnen wir die multikulturelle Gesellschaft entschieden ab.

8.2. Die geschichtlichen Ereignisse im 20. Jahrhundert waren mit schweren kulturellen Schäden auch für das deutsche Volk verbunden und haben die Weiterentwicklung der deutschen Kultur stark beeinträchtigt, und sie entsprechend ideologischer Absichten deformiert. Die Kontinuität deutscher Kulturgeschichte wurde unterbrochen. Es ist Aufgabe des Staates, aller gesellschaftlichen Einrichtungen und schließlich auch Auftrag eines jeden verantwortungsbewussten Deutschen, der weiteren kulturellen Überfremdung und dem Sprachverfall einen Riegel vorzuschieben. Die Medien, vor allem das Fernsehen, müssen stärkeren Einfluss auf die positive Entwicklung der geistigen Kultur nehmen. Sie müssen sich stärker der Vermittlung deutschen Kulturgutes und deutscher Traditionen zuwenden.

8.3. Die kulturelle Betätigung, sei sie schöpferisch oder nach-vollziehend, hilft dem Menschen, sein Dasein zu bereichern, seinen persönlichen Lebenssinn zu finden, das Wechselspiel von Sehnsucht nach Vervollkommnung und Erfüllung zu erleben. Darüber hinaus bildet Kultur durch Austausch von Wissen, Erfahrung und Wertvorstellungen, Brücken zwischen dem Einzelnen und der Gesell-schaft, zwischen sozialen Gruppen und über die Generationen hinweg.

8.4. Freiheitliche Kulturpolitik begnügt sich nicht mit der Weitergabe überlieferter Werte, sondern will eine ständige kulturelle Höherentwicklung. Wir erachten Geistesfreiheit, Religionsfreiheit, Freiheit der Kunst sowie Freiheit des Lehrens und Lernens für unabdingbare Voraussetzungen des kulturellen Fortschritts. Wir kritisieren entschieden jedweden Anspruch auf ein geistig-kulturelles Privileg und anerkennen den Irrtum als eine menschliche Schwäche. Wir verteidigen daher das Recht des Einzelnen und einzelner Gruppen auf kulturelle Entfaltung gegen jedes Diktat.

8.5. Die ästhetischen und künstlerischen Äußerungen aller gesellschaftlichen Gruppen und Richtungen müssen ernst genommen werden und verdienen in der Regel eine fördernde Aufmerksamkeit. Diese darf sich also nicht in der Bevorzugung der sogenannten Hochkultur und in der Erhaltung von Kunstdenkmälern erschöpfen. Sie soll vielmehr ein Klima der geistigen Offenheit und Toleranz schaffen, in welchem alle kulturellen Tätigkeiten, von der Pflege der Volkskultur und des Brauchtums bis zu den Formen des experimentellen Kulturschaffens, ermutigt und gefördert werden. Die Praxis des ideologisch motivierten Verschweigens von Kulturerbe lehnen wir entschieden ab, weil sie der Erkenntnis der historischen Wahrheit widerspricht.

8.6. Auf dem Gebiet der Kunst unterstützen wir die realistischen, dem Volk verständlichen Aus-drucksformen. Die Kunst muss dem Volk zugänglich und erschwinglich sein. Wir lehnen die Teilung der Kunst in einen elitären und einen primitiven Unterhaltungsbereich ab. Eine wichtige Vor-aussetzung dafür ist die ästhetische und künstlerische Erziehung schon im Kindesalter. Die ästhetische Bildung soll sich auf den ganzen Menschen erstrecken.

8.7. Wissen und Bildung sind unerlässliche Voraussetzungen für den Fortbestand des deutschen Volkes in der Zukunft und seinen Beitrag zur Entwicklung der Weltkultur. Die aktive Beteiligung des Einzelnen am gesellschaftlichen Leben erfordert eine ständige Erhöhung seines geistig-kulturellen Niveaus. Dies begründet für uns das allgemeine und gleiche Recht auf eine allgemeine und spezielle Bildung für alle. Freiheitliche Bildungspolitik muss auf die unterschiedlichen Begabungen eingehen, Chancengleichheit herstellen und allen Menschen jedweder sozialen Herkunft ermöglichen, in einem differenzierten Bildungssystem ihre Begabungen zur bestmöglichen Entfaltung zu bringen. Durch ganzheitliche Entwicklung aller seiner Fähigkeiten soll der Mensch in die Lage versetzt werden, kulturelle, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge kritisch zu erfassen und durch verantwortliches Handeln mitzugestalten.

8.8. Die Bildung der Kinder und Jugendlichen leidet in Deutschland besonders stark unter falschen Zielvorgaben und negativen Sach- und Finanzzwängen. Wir wollen ein differenzierteres Bildungs-system, mit mehr Augenmerk auf die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, unter Einbeziehung modernster Kommunikations-mittel. Die Gruppenstärke der auszubildenden und zu erziehenden Kinder und Jugendlichen soll die Zahl 15 nicht übersteigen.

8.9. Der Ausbildung und Qualifizierung der Lehrer kommt eine Schlüsselrolle im gesamten Bildungs- und Erziehungsprozess zu. Dabei ist den Lehrern selbst mehr Freiraum in ihrer Tätigkeit einzuräumen. Nur ein enges partnerschaftliches Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern schafft ein optimales Klima und Vertrauensverhältnis. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit ist entschieden zu verbessern.

8.10. Entsprechend der hohen Bedeutung der Bildung für die Entwicklung der schöpferischen Fähigkeiten der Menschen, sind wir der Auffassung, dass ein immer größerer Anteil der Jugendlichen eine immer höhere Bildung erwerben sollte. Der Bildungsmotivation ist mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Deutschland muss in dieser Hinsicht eine Spitzenposition erringen. Das Potential der Universitäten sowie der Hoch- und Fachschulen ist entschieden zu vergrößern.

8.11. Die Universitäten haben die Aufgabe, wissenschaftliche Erkenntnisse vorurteilsfrei zu erarbeiten und zu vermitteln. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre Doppelfunktion von Lehre und Forschung, angesichts wachsender Hörerzahlen, gleichermaßen gerecht zu werden. Dabei ist neben einer hochwertigen Bildung und Ausbildung aller Studierenden der Förderung von Spitzenbegabungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

8.12. Lehre und Forschung sind konsequent auf die Erzielung internationaler Höchstleistungen aus-zurichten. Zu diesem Zweck sind Weltoffenheit und Praxisverbundenheit besonders zu fördern. Die Studenten sind frühzeitig an die eigene wissenschaftliche Tätigkeit heranzuführen. Die Zahl der Hochschullehrer ist zu erhöhen. Wir befürworten, dass der Wissenschaft ein hohes Maß an Autonomie zugestanden wird.

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9. Abschnitt

Die Umwelt

9.1. Jede Naturerscheinung erfüllt im System der Natur eine bestimmte Funktion. Die besondere Funktion des Menschen besteht darin, dass er in der Lage ist, die Reproduktion der Natur in erweitertem Umfang auf einem zunehmend höheren Niveau der Rationalität zu wiederholen. Die Verwirklichung dieser Funktion, mit der er sich erst wirklich aus dem Tierreich erhebt, ist mit einer generellen Umorientierung seiner Arbeits- und Lebensweise sowie seiner ethischen und ästhetischen Wertvorstellungen verbunden.

9.2. Alle anderen Lebewesen sind seine Zeitgenossen, die wie er nur ein Leben haben. Aber er hat die Möglichkeit, über ihr Leben zu verfügen. Die Entscheidungsmaxime, die den Fortbestand garantiert, kann daher nur sein, die Erhaltung des Gesamtsystems. Nur diese Maxime gibt ihm die Berechtigung des Eingriffs.

9.3. Die für die Zivilisation charakteristische totale Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen im Zuge der Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Wirtschaft gefährdet weltweit den Naturhaushalt. Auch Kriege führen regelmäßig zu schweren Schädigungen der Natur. Die weltweite Temperaturerhöhung des erdnahen Luftraumes und die Umweltschäden großen Ausmaßes müssen als Hinweise einer nahenden Katastrophe gedeutet werden. Staaten, vor allem die USA und die westlichen Industriestaaten, werden ihrer ökologischen Verantwortung nicht gerecht.

9.4. Die Umweltschädigung begann mit dem Übergang in die Zivilisation. Zukunftsorientierte Um-weltpolitik muß auch auf die Beseitigung der zurückliegenden Umweltschädigungen ausgerichtet sein. Umweltpolitik, die wir fordern, wirkt gestaltend in alle wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen und ethisch-kulturellen Prozesse ein.

9.5. Im Vordergrund steht der Kampf gegen die Vergiftung der Luft, des Wassers, vor allem auch der Weltmeere und des Bodens. Die Entsorgung von menschlichem Abfall in höheren Luftschichten oder im Weltraum lehnen wir ab. Gleichzeitig muss der fortschreitenden Vernichtung der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere der Wälder, Einhalt geboten werden. Die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt ist ein Gradmesser des Kulturfortschritts.

9.6. Der Raubbau an Rohstoffen und Energieträgern ist einzustellen. Es muss eine endlose Kreis-laufwirtschaft aufgebaut werden. Im Mittelpunkt der Energiepolitik steht die Energieeinsparung. Wir orientieren auf die zunehmende Abdeckung des Energiebedarfs durch die Sonnenenergie.

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10. Abschnitt

Die Weltgemeinschaft der Völker und Staaten

10.1. Unser Weltbild ist ganzheitlich. Auch die Menschheit ist etwas Ganzheitliches. Wenngleich sich dieses Wesensmerkmal zu allen Zeiten in besonderer Weise realisiert hat, so hat sich die Menschheit bisher doch als Ganzheitliche entwickelt. Trotz aller Ungleichmäßigkeiten der Entwicklung ist die Ganzheitlichem für die Zukunft eine bewusst vom Menschen zu erbringende Existenzbedingung, weil sonst nicht mehr zu beherrschende Destruktionskräfte entstehen.

10.2. Es liegt im Begriff des Ganzheitlichen, dass es in sich gegliedert ist, eine Struktur hat. In der inneren Strukturiertheit liegt die Voraussetzung für Stabilität und Freiheit. Weltumspannende Organisationen und Vorhaben müssen diesem Grundsatz Rechnung tragen. Daraus ergibt sich die Not-wendigkeit der Reorganisation der bestehenden internationalen Organisationen, denn sie wurden unter anderen Vorzeichen geschaffen. Die Unantastbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und Staaten ist uns oberster Grundsatz in der internationalen Politik. Hieraus ergibt sich auch unsere ablehnende Einstellung gegenüber allen Ansprüchen auf Weltherrschaft.

10.3. Alle Bemühungen der Umweltpolitik werden vergeblich sein, wenn das Wachstum der Welt-bevölkerung nicht gebremst wird. Wir bejahen eine Stabilisierung der Bevölkerungszahlen durch Geburtenregelung und Verzicht auf machtpolitische Expansionsvorstellungen. Die Zahl der Menschen auf der Erde kann nicht beliebig vergrößert werden.

10.4. Alle Völker haben eine Zukunft und tragen zur Erfüllung der Menschheitsaufgabe bei. Es liegt in der Entscheidung eines jeden Volkes, seine Wertvorstellungen zu überprüfen und Orientierungen, die auf eine Überhebung gegenüber anderen Völkern und Anschauungen hinauslaufen, zu überwinden.

10.5. Alle Völker haben das Recht, einen eigenen Staat zu besitzen. Wenn Völker, die noch keine staatliche Selbständigkeit erlangt haben, dies wünschen, ist ihnen jede Unterstützung zu geben. Ökonomische Erwägungen sind hintenan zu stellen.

10.6. Der Wettbewerb der Völker und Staaten ist nicht mehr auf eine Übervorteilung gegenüber an-deren gerichtet, sondern auf die Erbringung eines größtmöglichen Anteils zu Erfüllung der Menschheitsaufgabe. Damit wird dem Krieg jegliche Grundlage entzogen.

10.7. Alle Völker haben zur Entwicklung der Menschheit beigetragen. Ihr Anteil bestimmt sich maßgeblich durch ihren geistig-kulturellen Beitrag. Wenn das deutsche Volk überleben und die Li-nie seiner großen positiven Kulturleistungen und damit seinen guten Ruf fortsetzen will, so muß es vor allem neue geistige Kräfte mobilisieren und in die Bereiche Wissen, Bildung und Erziehung bedeutende Mittel investieren.

10.8. Kein Mensch und kein Volk hat irgendein Privileg, auch nicht durch die Herkunft oder Über-lieferung. Kein Volk ist durch die Geschichte gegenüber einem anderen Volk zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, sondern es bestimmt sich selbst. Alle Regelungen erfolgen nach Übereinkunft und allseitiger Abwägung, da Fehler nur immer schwieriger und aufwendiger zu korrigieren sind. Das Recht, das die Völker in freier Entscheidung beschlossen haben, darf in keiner Weise gebrochen werden.

Erst hat der Mensch in der Welt gelebt und sie gedeutet, dann hat er sie genutzt und sich zum Mittelpunkt gemacht, nun muss er sie verstehen und seinen natürlichen Auftrag erfüllen.

Das ist seine Einordnung in der Welten Lauf.